Angelsportverein Brachsen von 1976 e.V. Neuengamme
Nettelnburger Landweg 204, 21035 Hamburg
Aufnahmeantrag
Hiermit beantrage ich,
Name, Vorname | |
Geburtsdatum | |
Straße | |
PLZ / Wohnort | |
Telefon | |
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die Aufnahme in den Verein Angelsportverein Brachsen von 1976 e.V. Neuengamme ab dem: ………………..
Aufnahmegebühr einmalig 60,00 €
Jugendliche keine Aufnahmegebühr
Jahresbeiträge (zutreffendes bitte ankreuzen) nur per Einzug ab dem Folgejahr. Im ersten Jahr bitte per Überweisung.
Erwachsene aktive Mitglieder: € 50,00 ab 2024 € 60,00
Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder: € 20,00
Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre : € 20,00€
Die Satzung und die Datenschutzerklärung auf der Homepage habe ich gelesen, sie wird mit der unten stehenden Unterschrift akzeptiert.
Ort, Datum Unterschrift
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(bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters)
SEPA-Lastschriftmandat
(wiederkehrende Zahlungen)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE69ZZZ00000860669 Mandatsreferenz: Jahresbeitrag ASV Brachsen
Ich ermächtige den Verein ASV Brachsen, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein ASV Brachsen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kreditinstitut: ……………………………………………………. BLZ: ……………………………….. BIC: ………………………………. Konto-Inhaber: ………………………………………… Konto-Nr.: ……………… IBAN: D E _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I I _ _
Die Daten werden zur Vereinsverwaltung auf elektronischen Datenträgern während der Mitgliedschaft gespeichert.
………………………………………… , den …………………….. …………………………………………………………………………………. (Ort) (Datum) Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)
(Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt/en sich der/die Erziehungs- berechtigte/n bereit, die Beitragszahlung bis zu Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.)